Tagung der Assoziation für kritische Gesellschaftsforschung (AkG), 1. bis 3. April 2011, Berlin
Der Begriff der Hegemonie gehört zum Grundinventar kritischer Gesellschaftstheorie und es
ist unstrittig, sich vor allem auf Antonio Gramsci und seine „Gefängnishefte“ zu beziehen. In
diesem Sinne wird von Hegemonie gesprochen, wenn die Herrschaft einer Klasse oder eines
Blocks an der Macht durch eine charakteristische Mischung aus Zwang und Konsens
hergestellt und stabilisiert wird.
So geläufig der Begriff und so unumstritten seine Erklärungsstärke auch sein mag – bei der
Ausformulierung konkreter Analysen und Zeitdiagnosen offenbaren sich schnell Unterschiede
in der Interpretation und Schwierigkeiten in der konkreten Anwendung sowie der Opera-
tionalisierung. Ein Beispiel: bezüglich der Frage, ob der Neo-Liberalismus nach der Krise
2008/2009 noch hegemonial ist, oder auch, ob Neoliberalismus jemals hegemonial war, liegen
aus dem Kreis der AkG komplett unterschiedliche Einschätzungen vor.
Ein Grund dafür ist, dass die Reichweite des Begriffs, den Gramsci mit seiner Analyse einer
bestimmten Formation geprägt hat, ebenso unklar ist wie die Frage nach der Notwendigkeit
und Möglichkeit seiner Erweiterung und Fortentwicklung. Handelt es sich also um ein
Konzept, das der Analyse eines historisch bestimmten Entwicklungsstandes bürgerlicher
Herrschaft oder einer bestimmten geographisch spezifischen Gesellschaftsformation (der
kapitalistische Staat im Fordismus) vorbehalten ist? Können auch andere Gesellschafts-
formationen, z.B. periphere Staaten, damit erfasst werden, in denen sich die kapitalistische
Produktionsweise noch nicht vollständig durchgesetzt hat und die sich daher durch struk-
turelle Heterogenität auszeichnen? Gilt der Begriff auch hinsichtlich der Entwicklung einer
europäischen Staatlichkeit oder eines transnationalen Netzwerkstaates?
Was zeichnet den Konsens aus, über den ein Block an der Macht seine Herrschaft stabilisiert?
Sind es notwendigerweise materielle Zugeständnisse an die ausgebeuteten Arbeiterinnen und
Arbeiter oder kann auch beispielsweise eine immaterielle ideologische Vorherrschaft Mittel
zur Konsenserzeugung sein – einfach indem Alternativen nicht mehr denkbar oder formu-
lierbar werden?
Welche Herrschaftsdimensionen sind es, die mit Hegemonie organisiert werden? Ist es allein
das ökonomische Ausbeutungsverhältnis, oder sollten auch geschlechtliche, rassistische oder
religiöse Herrschaftsverhältnisse als Formen von Konsens und Hegemonie begriffen werden
können? Wenn ja, wie geschieht das?
Neben der unterschiedlichen Interpretation ist vor allem die Operationalisierung des Begriffs
problematisch. Oft treten erst bei der Frage, wie in einer empirischen Herangehensweise
hegemoniale Zustände untersucht und diagnostiziert werden können, die Schwierigkeiten bei
der Definition des Begriffs selbst zutage. Es sind aber nicht nur begriffliche, sondern auch
methodische Fragen, die sich sofort stellen: Wird die Hegemonie durch eine Analyse der
Institutionen bestimmt, durch eine Analyse der Diskurse? Wie genau wird Vorherrschaft
gefasst?
Auf dem Workshop wurden die hier angedeuteten Probleme zur Diskussion gestellt
werden. Darüber hinaus wurden Fragen aufgegriffen, die bereits auf der AkG-Tagung in
Marburg (Juni 2010) zum Thema Peripherer Staat angerissen wurden.
2011: Hegemonie operationalisieren
Tagung der Assoziation für kritische Gesellschaftsforschung (AkG),
1. bis 3. April 2011, Berlin
Der Begriff der Hegemonie gehört zum Grundinventar kritischer Gesellschaftstheorie und es
ist unstrittig, sich vor allem auf Antonio Gramsci und seine „Gefängnishefte“ zu beziehen. In
diesem Sinne wird von Hegemonie gesprochen, wenn die Herrschaft einer Klasse oder eines
Blocks an der Macht durch eine charakteristische Mischung aus Zwang und Konsens
hergestellt und stabilisiert wird.
So geläufig der Begriff und so unumstritten seine Erklärungsstärke auch sein mag – bei der
Ausformulierung konkreter Analysen und Zeitdiagnosen offenbaren sich schnell Unterschiede
in der Interpretation und Schwierigkeiten in der konkreten Anwendung sowie der Opera-
tionalisierung. Ein Beispiel: bezüglich der Frage, ob der Neo-Liberalismus nach der Krise
2008/2009 noch hegemonial ist, oder auch, ob Neoliberalismus jemals hegemonial war, liegen
aus dem Kreis der AkG komplett unterschiedliche Einschätzungen vor.
Ein Grund dafür ist, dass die Reichweite des Begriffs, den Gramsci mit seiner Analyse einer
bestimmten Formation geprägt hat, ebenso unklar ist wie die Frage nach der Notwendigkeit
und Möglichkeit seiner Erweiterung und Fortentwicklung. Handelt es sich also um ein
Konzept, das der Analyse eines historisch bestimmten Entwicklungsstandes bürgerlicher
Herrschaft oder einer bestimmten geographisch spezifischen Gesellschaftsformation (der
kapitalistische Staat im Fordismus) vorbehalten ist? Können auch andere Gesellschafts-
formationen, z.B. periphere Staaten, damit erfasst werden, in denen sich die kapitalistische
Produktionsweise noch nicht vollständig durchgesetzt hat und die sich daher durch struk-
turelle Heterogenität auszeichnen? Gilt der Begriff auch hinsichtlich der Entwicklung einer
europäischen Staatlichkeit oder eines transnationalen Netzwerkstaates?
Was zeichnet den Konsens aus, über den ein Block an der Macht seine Herrschaft stabilisiert?
Sind es notwendigerweise materielle Zugeständnisse an die ausgebeuteten Arbeiterinnen und
Arbeiter oder kann auch beispielsweise eine immaterielle ideologische Vorherrschaft Mittel
zur Konsenserzeugung sein – einfach indem Alternativen nicht mehr denkbar oder formu-
lierbar werden?
Welche Herrschaftsdimensionen sind es, die mit Hegemonie organisiert werden? Ist es allein
das ökonomische Ausbeutungsverhältnis, oder sollten auch geschlechtliche, rassistische oder
religiöse Herrschaftsverhältnisse als Formen von Konsens und Hegemonie begriffen werden
können? Wenn ja, wie geschieht das?
Neben der unterschiedlichen Interpretation ist vor allem die Operationalisierung des Begriffs
problematisch. Oft treten erst bei der Frage, wie in einer empirischen Herangehensweise
hegemoniale Zustände untersucht und diagnostiziert werden können, die Schwierigkeiten bei
der Definition des Begriffs selbst zutage. Es sind aber nicht nur begriffliche, sondern auch
methodische Fragen, die sich sofort stellen: Wird die Hegemonie durch eine Analyse der
Institutionen bestimmt, durch eine Analyse der Diskurse? Wie genau wird Vorherrschaft
gefasst?
Auf dem Workshop wurden die hier angedeuteten Probleme zur Diskussion gestellt
werden. Darüber hinaus wurden Fragen aufgegriffen, die bereits auf der AkG-Tagung in
Marburg (Juni 2010) zum Thema Peripherer Staat angerissen wurden.